Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltungsbereich des Vertrages

  1. Die vorliegenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Leistungen in Form von Beratung, Projektmanagement, Erstellung von Gutachten und sonstigen Tätigkeiten der Assento KMU Treuhand AG für ihre Kunden. Vorbehalten bleiben im Einzelfall gesetzliche Vorschriften(insbesondere im Hinblick auf die Ausführung von gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungstätigkeiten) oder von den Parteien ausdrücklich schriftlich festgehaltene Vereinbarungen.
  2. Mit seinem Auftrag an die Assento KMU Treuhand AG bestätigt der Kunde, diese AGB im Einzelnen gelesen, verstanden und vollumfänglich akzeptiert zu haben.

2. Allgemeiner Inhalt des Vertrages

  1. Vertragsgegenstand sind die im Einzelfall vereinbarten und von der Assento KMU Treuhand AG auszuführenden Tätigkeiten und nicht die Garantie für den Eintritt bestimmter wirtschaftlicher oder sonstiger Folgen. Aus diesem Grund kann die Assento KMU Treuhand AG ungeachtet der Überlassung bestimmter Arbeitsergebnisse auch keine Erklärungen in Form von Erwartungen, Prognosen oder Empfehlungen im Sinne einer Garantie hinsichtlich des Eintritts entsprechender Umstände abgeben.
  2. Gutachten, Stellungnahmen, Präsentationen und dergleichen sind erst mit ihrer rechtsgültigen Unterzeichnung verbindlich. Die Verbindlichkeit sonstiger Arbeitsergebnisse ist in einem entsprechenden Abschlussschreiben festzuhalten. Zwischenberichte und vorläufige Arbeitsergebnisse, deren Entwurfscharakter ausdrücklich festgehalten wird oder sich aus den Umständen ergibt, können vom endgültigen Ergebnis erheblich abweichen und sind daher nicht verbindlich.
  3. Mangels ausdrücklicher verbindlicher Zusicherung gelten Terminangaben als allgemeine Zielvorgaben.$
  4. Die Assento KMU Treuhand AG kann sich zur Leistungserbringung geeigneter Dritter bedienen. Nachträgliche Leistungsänderungen ziehen eine Anpassung des vereinbarten Honorars nach sich.

3. Rechte und Pflichten des Kunden

  1. Kunden sind zur umfassenden und unmittelbaren Mitwirkung verpflichtet. Sie haben ohne besondere Aufforderung rechtzeitig alle Informationen und Unterlagen, welche für eine ordnungsgemässe Leistungserbringung mit einer angemessenen Bearbeitungszeit erforderlich sind, der Assento KMU Treuhand AG zukommen zu lassen.
  2. Die Assento KMU Treuhand AG darf davon ausgehen, dass gelieferte Unterlagen und Informationen richtig sowie vollständig sind und den gesetzlichen Mitwirkungs- und Auskunftspflichten entsprechen.
  3. Überlassene Unterlagen und Informationen werden von der Assento KMU Treuhand AG nicht auf ihre Richtigkeit geprüft. Vorbehalten bleiben anders lautende schriftliche Vereinbarungen.
  4. Die Assento KMU Treuhand AG darf davon ausgehen, dass mit ihr korrespondierende Hilfspersonen oder Beauftragte des Kunden instruktionsberechtigt sind und den Kunden verpflichten.

4. Verschwiegenheitspflicht

  1. Die Parteien verpflichten sich, über alle vertraulichen Informationen und Unterlagen, die sie im Zusammenhang mit der Entgegennahme oder der Erbringung von Leistungen im Rahmen der Vertragsverhältnisses erhalten, Stillschweigen zu wahren. Als vertraulich werden alle Daten über Tatsachen, Methoden und Kenntnisse bezeichnet, welche Dritten nicht naheliegen, nicht allgemein bekannt oder öffentlich zugänglich sind. Die Weitergabe von vertraulichen Informationen zur ordnungsgemässen Leistungserbringung ist von der vorstehenden Pflicht ausgenommen, sofern die jeweiligen Dritten einer gleichwertigen Verschwiegenheitspflicht unterliegen.
  2. Die Verschwiegenheitspflicht besteht über die Beendigung des Vertragsverhältnisses fort. Die Pflicht, Stillschweigen zu wahren, hindert die Assento KMU Treuhand AG nicht an der Ausführung von gleichen oder ähnlichen Aufträgen für andere Kunden.
  3. Für die Korrespondenz zwischen den beiden Parteien wird auf branchenübliche Kommunikationsmittel wie Telefon, elektronischer und sonstiger Schriftverkehr, abgestellt. Die Sicherstellung einer fehlerfreien Übermittlung bzw. Entgegennahme von Daten unterliegt jeder Partei in eigener Verantwortung.

5. Schutz- und Nutzungsrechte

  1. Sämtliche Schutzrechte wie Immaterialgüter- und Lizenzrechte an Arbeitsergebnissen, Erkenntnissen, entwickeltem oder verwendetem Know-how, im Zusammenhang mit der Abwicklung des  Vertragvershältnisses, stehen ausschliesslich der Assento KMU Treuhand AG. Davon erfasst werden in gleicher Weise, im Rahmen der Abwicklung des Vertragsverhältnisses, erschaffene Unterlagen und Produkte.
  2. Dem Kunden steht an den ihm überlassenen Arbeitsergebnissen ein nicht ausschliessliches, dauerhaftes und nicht übertragbares Nutzungsrecht zum ausschliesslichen Eigengebrauch zu. Gleiches gilt für dem Kunden überlassene Unterlagen und Produkte.
  3. Die Weitergabe von Arbeitsergebnissen, Unterlagen oder Produkte sowie fachlicher Aussagen an Dritte durch den Kunden ist nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung der Assento KMU Treuhand AG zulässig.
  4. Die Vornahme von Änderungen durch den Kunden an von der Assento KMU Treuhand AG überlassenen Unterlagen, Produkten und sonstigen Arbeitsergebnissen ist unzulässig. Ausgenommen davon sind Abänderungen, deren Zweck in einer Bearbeitung durch den Kunden besteht.
  5. Hinweise auf Vertragsbeziehungen zwischen den Parteien, ist nur bei gegenseitigem Einverständnis beider Parteien zulässig.

6. Honorar, Auslagen und Zahlungsbedingungen

  1. Mangels ausdrücklicher Festlegung, richtet sich das Honorar nach den Honorarempfehlungen der Schweizerischen Treuhand-Kammer.
  2. Abgesehen vom Honoraranspruch hat die Assento KMU Treuhand AG Anspruch auf Vergütung der angefallenen Auslagen und Dritthonorare.
  3. Kostenvoranschläge beruhen auf der Einschätzung der künftig im Rahmen der Aufgabe notwendigerweise anfallenden Arbeiten. Ausgangspunkt solcher Schätzungen stellen die vom Kunden angegebenen Daten dar. Demzufolge sind solche Kostenvoranschläge für die definitive Berechnung des Honorars nicht verbindlich. Kostenvoranschläge und anderweitige Angaben von Honoraren oder Auslagen verstehen sich exklusive Mehrwertsteuer.
  4. Erforderliche oder vom Kunden gewünschte nachträgliche Änderungen des Leistungsinhaltes führen zu einer angemessenen Anpassung des Honorars.
  5. Die Assento KMU Treuhand AG kann angemessene Vorschüsse auf Honorare oder Auslagen verlangen sowie Zwischenrechnungen für erbrachte Tätigkeiten und Auslagen stellen. Sie kann die Erbringung weiterer Tätigkeiten von der vollständigen Begleichung der geltend gemachten Beträge abhängig machen.
  6. Honorarrechnungen und Abrechnungen von Auslagen sind innerhalb von 20 Tagen ab Rechnungsdatum zu begleichen. Ab der zweiten Zahlungsaufforderung und dem damit verbundenen erhöhten manuellem Aufwand, kann eine Umtriebsentschädigung verrechnet werden.

7. Haftung

Die Assento KMU Treuhand AG haftet für Schäden aus ihren Dienstleistungen im gesetzlich zwingend vorgeschriebenen Rahmen. Sie haftet nicht für Handlungen von Dritten, welche von der Assento KMU Treuhand AG zur Vertragserfüllung eingesetzt wurden. Ist das Verhalten des Kunden mitverantwortlich für den entstandenen Schaden, so ist die Assento KMU Treuhand AG von einer Haftung befreit. Als
mitverantwortliches Verhalten gelten unvollständige, widersprüchliche oder verspätete Information und Dokumentation (Aufzählung nicht abschliessend).

8. Auflösung des Vertrages und deren Folgen

  1. Der Vertrag kann beidseits jederzeit schriftlich und mit unmittelbarer Wirkung oder auf den Ablauf eines bestimmten Zeitpunkts ordentlich gekündigt werden.
  2. Im Falle einer ordentlichen Kündigung sind die bis zum Zeitpunkt der Vertragsbeendigung erbrachten Leistungen durch den Kunden zu vergüten. Die erbrachten Leistungen sind auf der Grundlage des effektiven Stundenaufwandes und der jeweils geltenden Stundenansätze zuzüglich der angefallen Auslagen zu bezahlen. Die Assento KMU AG ist vom Kunden gänzlich schadlos zu halten.
  3. Durch eine ordentliche Kündigung zu Unzeit verpflichtet sich die kündigende Partei, der anderen Partei den Schaden zu ersetzen, welcher ihr durch die Beendigung des Vertragsverhältnisses zu Unzeit entsteht.
  4. Erfolgt eine ausserordentliche Kündigung in Folge eines vertragswidrigen Verhaltens einer Partei, so hat diese der kündigenden Partei den Schaden zu ersetzen, welcher ihr infolge der Kündigung entsteht.

9. Änderungen Dienstleistungsangebot

Änderungen des Dienstleistungsangebots, der Honorarbasis, dieser und weiterer Vereinbarungen bleiben vorbehalten. Kunden werden über Änderungen dieser Art rechtzeitig informiert. Änderungen gelten als genehmigt und neu vereinbart, wenn der Kunde die Dienste der Assento KMU Treuhand AG weiterhin in Anspruch nimmt.

10. Allgemeines

  1. Dieser Vertrag untersteht schweizerischem Recht.
  2. Für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag vereinbaren die Parteien als ausschliesslichen Gerichtsstand den Sitz der Assento KMU Treuhand AG.
  3. Erfüllungsort ist der Sitz der Assento KMU Treuhand AG.